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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MrJack Design eGbR

Stand: 01/2026 Sprache: Deutsch
AGB herunterladen (PDF)

1 Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma MrJack Design eGbR – Jens Hebenstreit und Louis Hebenstreit, Bei den Tannen 22, 39326 Wolmirstedt (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt).

1.2 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere – jedoch nicht abschließend – für Leistungen in den Bereichen:

  • Full-Service-Werbeagentur
  • Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Logos, Marken, Slogans, Werbekampagnen
  • Grafikdesign, Layout, Printdesign, Digitaldesign
  • Werbetechnik, Digitaldruck, Textildruck, Werbemittel
  • Fahrzeugfolierung, Fahrzeugbeschriftung, Teil- und Vollverklebungen
  • Montage-, Einbau- und Demontageleistungen
  • digitale Leistungen wie Websites, Social-Media-Grafiken, Datenverarbeitung
  • Produktionsleistungen über Drittanbieter
  • Lieferung von Waren, individuell gefertigten Produkten und Dienstleistungen

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.5 Abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

1.6 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.7 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3 Werkleistungen sind Leistungen, bei denen der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg schuldet, insbesondere die Herstellung von Druckerzeugnissen, Folierungen, Designs, Werbemitteln oder sonstigen Arbeitsergebnissen.

2.4 Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen kein konkreter Erfolg geschuldet wird, insbesondere Beratungs-, Konzeptions-, Agentur- oder Unterstützungsleistungen.

3 Angebote

3.1 Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Preisangaben in Angeboten, Katalogen, Internetauftritten oder sonstigen Veröffentlichungen stellen kein verbindliches Angebot dar.

3.3 Technische, gestalterische und produktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

4 Vertragsschluss

4.1 Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers
  • oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung
  • oder durch Aufforderung zur Zahlung nach Auftragserteilung

4.2 Bei Online-Bestellungen stellt die Darstellung der Produkte oder Leistungen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.

4.3 Der Auftraggeber gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen.

4.4 Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware, Beginn der Leistungserbringung oder Zahlungsaufforderung.

4.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4.6 Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber in Textform übermittelt, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

5 Leistungsumfang und Leistungsarten

5.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

5.2 Der Auftragnehmer erbringt sowohl Werk- als auch Dienstleistungen im Rahmen einer Full-Service-Werbeagentur.

5.3 Ein Anspruch auf die persönliche Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.

6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, Zugänge, Materialien und Vorlagen vollständig, korrekt, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Zugangsdaten, technische Informationen sowie sonstige projektbezogene Inhalte.

6.2 Die Bereitstellung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte hat – sofern nichts anderes vereinbart wurde – in elektronischer Form zu erfolgen. Texte sind in gängigen Textverarbeitungsformaten (z. B. Word-Dateien, PDF-Dateien), Bilder in ausreichender Auflösung in gängigen Bildformaten (z. B. JPG, PNG, TIFF) und Logos als freigestellte Vektordateien (z. B. EPS, AI oder offene Dateien) zu liefern.

6.3 Sofern die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte nicht in der vereinbarten oder technisch erforderlichen Form vorliegen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Aufbereitung, Nachbearbeitung oder Neuerstellung der Inhalte gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand vorzunehmen.

6.4 Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Bildmaterial aus Bilddatenbanken oder anderen Quellen recherchieren und lizenzieren. Die hierfür anfallenden Lizenz- und Nutzungskosten sowie der Rechercheaufwand werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

6.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Schutzrechte.

6.6 Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass durch die Verwendung der von ihm gelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden und keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entgegenstehen.

6.7 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

6.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind und die dem Auftragnehmer erkennbar unbekannt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass einzelne Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden dürfen.

6.9 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen. In diesem Fall verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der durch die Verzögerung entstehende Mehraufwand wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

7 IT-Infrastruktur und Systemverantwortung

7.1 Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung, Einrichtung, Sicherheit und Funktionsfähigkeit seiner IT-Infrastruktur, Systeme, Endgeräte, Server, Netzwerke, Software und Internetverbindungen selbst verantwortlich.

7.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Systemverantwortung und haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Datenverluste oder Inkompatibilitäten, die auf die IT-Infrastruktur des Auftraggebers oder auf Drittanbieter zurückzuführen sind.

8 Leistungen Dritter / Subunternehmer

8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Auftraggeber zu vermitteln.

8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Auswahl einer bestimmten Person zur Leistungserbringung besteht nicht.

8.3 Soweit Leistungen von Drittanbietern erbracht werden (z. B. Druckereien, Textilveredler, Hosting-Anbieter, Plattformbetreiber), können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend Anwendung finden.

8.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen Dritter jederzeit unterbrechungs-, störungs- oder fehlerfrei sowie vollständig gesetzeskonform erbracht werden. Eine Überwachungspflicht besteht nicht.

8.5 Sofern der Auftragnehmer eigene Ansprüche gegen einen Drittanbieter hat, ist er berechtigt, diese Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten. Weitergehende Haftungsansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit nicht.

9 Termine und Lieferfristen

9.1 Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

9.2 Sofern der Auftragnehmer vereinbarte Termine oder Lieferfristen nicht einhalten kann, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

9.3 Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder unverschuldete Verzögerungen bei Zulieferern verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

9.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Diese können gesondert abgerechnet werden.

10 Gestaltung, Layout und Entwurfsleistungen

10.1 Sofern der Auftragnehmer mit der Erstellung von Layouts, Entwürfen, Designs, Konzepten oder sonstigen gestalterischen Leistungen beauftragt wird, entstehen mit Beginn der Ausarbeitung Kosten für die Erstellung der Vorlagen, unabhängig davon, ob diese Leistungen später vollständig umgesetzt oder verwertet werden.

10.2 Dem Auftraggeber werden im Rahmen des jeweiligen Projekts Entwürfe, Layoutdateien oder Gestaltungsentwürfe zur Verfügung gestellt. Diese dienen ausschließlich der Abstimmung und Freigabe im Rahmen des vereinbarten Projekts.

10.3 Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe, Layouts, Skizzen, Konzepte, Reinzeichnungen und Dateien dürfen weder an Dritte noch an Mitbewerber weitergegeben, vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.

10.4 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Eigentum sowie sämtliche urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Dateien und sonstigen Unterlagen vor, solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist und keine gesonderte Nutzungsrechteübertragung vereinbart wurde.

11 Korrekturen und Änderungswünsche

11.1 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, umfasst das Grundangebot die Erstellung eines Grundlayouts. Darüberhinausgehende Korrekturen, Änderungen oder Anpassungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.

11.2 Korrekturleistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Der aktuell gültige Stundensatz beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 80,00 EUR brutto pro Stunde.

11.3 Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers, insbesondere nach bereits erfolgter Freigabe, einschließlich zusätzlichem Materialaufwand, Maschinenstillstand oder erneuter Produktionsvorbereitung, werden gesondert in Rechnung gestellt.

11.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, kostenlose Korrekturen vorzunehmen, wenn diese über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruhen.

12 Freigabeprozesse

12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Entwürfe, Layouts, Korrekturabzüge, Muster, Probeandrucke oder sonstige Vorlagen sorgfältig und umfassend zu prüfen.

12.2 Die Prüfung hat insbesondere auf Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Maße, Farben, Platzierungen, technische Angaben sowie rechtliche Zulässigkeit zu erfolgen.

12.3 Die Freigabe erfolgt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail). Mit der Freigabe erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die vorgelegten Unterlagen inhaltlich und gestalterisch korrekt sind.

12.4 Nach erteilter Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Fehler, Mängel oder Abweichungen, die bei sorgfältiger Prüfung hätten erkannt werden können.

13 Muster, Andrucke und Ausdrucke

13.1 Sofern der Auftraggeber vor Produktionsbeginn Muster, Probeandrucke oder Ausdrucke wünscht, entstehen hierfür zusätzliche Kosten für Erstellung, Material und Versand, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

13.2 Abweichungen zwischen Muster, Andruck oder Ausdruck und dem späteren Endprodukt können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb branchenüblicher Toleranzen liegen.

14 Abnahme

14.1 Mit der schriftlichen Freigabe zur Produktion oder Umsetzung gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.

14.2 Die erfolgreiche Beseitigung schriftlich angezeigter Mängel sowie eine erneute Freigabe durch den Auftraggeber gelten ebenfalls als Endabnahme.

14.3 Entdeckt der Auftraggeber nach erfolgter Abnahme weitere Mängel oder wünscht er nachträgliche Änderungen, so handelt es sich hierbei um neue, gesondert zu vergütende Leistungen.

14.4 Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, obwohl er hierzu verpflichtet ist, oder nutzt er die Leistung produktiv, gilt die Leistung spätestens mit Nutzung als abgenommen.

15 Urheberrecht – Grundsatz

15.1 Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Werke, Leistungen, Entwürfe, Layouts, Konzepte, Reinzeichnungen, Dateien, Skizzen, Illustrationen, Grafiken, Texte, Designs, Strategien, Templates sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

15.2 Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall nicht erreicht sein sollte.

15.3 Die Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter an der Erstellung der Werke begründet kein Miturheberrecht und hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

16 Nutzungsrechte – Umfang und Übertragung

16.1 Der Auftraggeber erwirbt an den vom Auftragnehmer erstellten Werken ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

16.2 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den im Vertrag festgelegten Zweck, Umfang, Zeitraum und das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

16.3 Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck, Zeitraum oder das vereinbarte Gebiet hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und gegen gesonderte Vergütung zulässig.

16.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich aufschiebend bedingt und erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Auftrag resultierender Vergütungsansprüche des Auftragnehmers.

16.5 Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Auftraggeber jegliche Nutzung der erstellten Werke untersagt.

17 Abgelehnte Entwürfe und nicht ausgeführte Arbeiten

17.1 Der Auftraggeber erhält keinerlei Nutzungsrechte an Entwürfen, Konzepten oder Arbeiten, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht zur Ausführung gebracht wurden.

17.2 Es ist dem Auftraggeber untersagt, abgelehnte oder nicht ausgeführte Ideen, Konzepte oder Gestaltungen selbst oder durch Dritte weiterzuverwenden, weiterzuentwickeln oder in abgewandelter Form zu nutzen.

18 Weitergabe, Veränderung und Mehrfachnutzung

18.1 Die Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

18.2 Die Veränderung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung der vom Auftragnehmer erstellten Werke durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

18.3 Jede Mehrfachnutzung, Nachnutzung, Wiederverwendung oder Nutzung in anderen Medien oder Zusammenhängen als ursprünglich vereinbart ist gesondert zu vergüten.

19 Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverstößen

19.1 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser AGB zu Urheber- und Nutzungsrechten verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

19.2 Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.

19.3 Unabhängig von der Vertragsstrafe bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers unberührt.

19.4 Der Auftragnehmer hat im Falle eines Verstoßes einen Auskunftsanspruch über Art, Umfang, Dauer und Ort der Nutzung.

20 Referenznutzung und Eigenwerbung

20.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Leistungen, Werke und Produkte – einschließlich der Verwendung von Namen, Firmenlogos und Abbildungen – zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen.

20.2 Die Referenznutzung umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website des Auftragnehmers, in sozialen Medien, in Präsentationen, Printmedien oder sonstigen Eigenwerbemitteln.

20.3 Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen. Ein genereller Ausschluss der Referenznutzung bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.

21 Preise

21.1 Sämtliche Preisangaben des Auftragnehmers verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

21.2 Zusätzlich zu den vereinbarten Preisen können – abhängig vom jeweiligen Auftrag – weitere Kosten anfallen, insbesondere für:

  • Versand- und Lieferkosten
  • Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung
  • Reisekosten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen
  • Kosten für Fremdleistungen und Drittanbieter

Diese Kosten werden im Angebot ausgewiesen oder nach Aufwand gesondert berechnet.

21.3 Preisangaben in Angeboten, Preislisten, Internetauftritten oder sonstigen Veröffentlichungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

22 Zahlungsbedingungen

22.1 Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

22.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Endabnahme oder Auslieferung der Leistung. Bei hohen Produktions-, Material- oder Fremdkosten ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorkasse oder Teilzahlungen zu verlangen.

22.3 Sofern eine Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbart wurde, ist diese spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung zu leisten.

22.4 Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung zu leisten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Andere Zahlungsarten, insbesondere Schecks oder Zahlungsdienste, werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert.

23 Abschlags- und Vorauszahlungen

23.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei länger andauernden Projekten oder umfangreichen Leistungen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand zu verlangen.

23.2 Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Umfang der bis zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

23.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fortsetzung der Arbeiten bis zum Ausgleich fälliger Abschlags- oder Vorauszahlungen zurückzustellen.

24 Zahlungsverzug

24.1 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

24.2 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr zu erheben sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

24.3 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzuhalten oder weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

25 Aufrechnung und Zurückbehaltung

25.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

25.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

25.3 Ein Zurückbehaltungsrecht wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen.

26 Lieferung und Versand

26.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Maßgeblich ist die im jeweiligen Auftrag oder in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse.

26.2 Sofern im Rahmen der Zahlungsabwicklung ein externer Zahlungsdienstleister genutzt wird, kann die dort hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich sein.

26.3 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

26.4 Sofern eine Transportversicherung gewünscht wird, erfolgt diese ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

26.5 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Auftragnehmer zurück, weil eine Zustellung beim Auftraggeber nicht möglich war, trägt der Auftraggeber die Kosten für den erfolglosen Versand, es sei denn, der Auftraggeber hat den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten.

27 Selbstabholung

27.1 Eine Selbstabholung von Waren ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

27.2 Bei vereinbarter Selbstabholung wird der Auftraggeber informiert, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.

28 Eigentumsvorbehalt

28.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor.

28.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

29 Gefahrübergang bei Montage- und Einbauleistungen

29.1 Sofern der Auftragnehmer neben der Lieferung auch die Montage oder den Einbau der Ware schuldet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Abschluss der Montagearbeiten und Übergabe an den Auftraggeber auf diesen über.

29.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer oder von ihm beauftragtes Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Objekten erhält.

30 Allgemeines zur Fahrzeugfolierung und Werbetechnik

30.1 Der Auftragnehmer verwendet für Fahrzeugfolierungen, Beschriftungen und Verklebungen ausschließlich hochwertige Folienmaterialien entsprechend den Spezifikationen und Verarbeitungshinweisen der jeweiligen Hersteller.

30.2 Angaben zur Haltbarkeit, Witterungsbeständigkeit, Farbtreue oder Lebensdauer der Folien beruhen auf Herstellerangaben unter Normbedingungen und stellen keine verbindliche Zusicherung oder Garantie dar.

30.3 Produktions- und verarbeitungstechnisch bedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Glanzgrad oder Oberfläche sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.

31 Pflichten des Auftraggebers vor Verklebungen an Fahrzeugen

31.1 Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle (Silberbergweg 23, Halle 055-099, 39128 Magdeburg) abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden vereinbart.

31.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu beklebende Fahrzeug oder Objekt vor Beginn der Arbeiten in einem sauberen, trockenen und technisch einwandfreien Zustand bereitzustellen. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände und Klebereste (insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien oder Rückstände von alten Folien etc.) sind vom Kunden zu entfernen.

31.3 Sofern das Fahrzeug oder die zu verklebenden Flächen bei Übergabe nicht den erforderlichen Zustand aufweisen und zusätzliche Reinigungs-, Vorbereitungs- oder Entfernungsarbeiten notwendig werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Zusatzarbeiten durchzuführen. Diese Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zu einem Pauschalstundensatz von 80,00 EUR Brutto berechnet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

31.4 Vor der Durchführung von Folierungen ist der Auftraggeber verpflichtet, das Fahrzeug von Wachs, Politur, Silikon, Konservierungsmitteln, Reinigungsrückständen, Öl, Fett, Rost, sonstigen haftungsbeeinträchtigenden Substanzen sowie sämtlichen vorhandenen Versiegelungen zu befreien.

31.5 Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Keramikversiegelungen
  • Nanoversiegelungen
  • Wachsbeschichtungen
  • Lackschutzbeschichtungen
  • sonstige permanente oder semipermanente Oberflächenversiegelungen

31.6 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits geringste Rückstände von Versiegelungen die Haftung der Folie erheblich beeinträchtigen können.

31.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Haftungsprobleme, Blasenbildung, Ablösungen oder optische Beeinträchtigungen, die auf Verschmutzungen, Vorbehandlungen, Lackschäden, Roststellen, Steinschläge oder Reparaturlackierungen zurückzuführen sind.

31.8 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere bei nachlackierten, älteren oder beschädigten Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko für Lackablösungen besteht.

31.9 Frisch lackierte oder nachlackierte Fahrzeugteile sowie Neulackierungen müssen vor einer Folierung oder Beklebung vollständig ausgehärtet und ausgegast sein. Eine Folierung darf frühestens sechs Wochen nach Abschluss der Lackierarbeiten erfolgen, sofern vom Lackhersteller oder Lackierbetrieb keine längere Aushärtungszeit vorgegeben ist.

31.10 Erfolgt die Folierung vor Ablauf dieser Frist, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung für Haftungsprobleme, Ablösungen, Blasenbildung, Lackschäden, Farbveränderungen oder sonstige Mängel.

31.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Auftragsbeginn ausdrücklich darüber zu informieren, ob Fahrzeugteile frisch lackiert oder nachlackiert wurden.

31.12 Unterlässt der Auftraggeber diese Information oder macht er unrichtige Angaben, entfallen sämtliche Gewährleistungs-, Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Folierung.

32 Durchführung der Verklebung

32.1 Die Verklebung erfolgt nach den jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien der Folienhersteller sowie nach dem Stand der Technik.

32.2 Zierleisten, Gummileisten, Embleme oder Anbauteile, die vor der Folierung demontiert werden müssen und mittels Kunststoffclips oder ähnlicher Befestigungen angebracht sind, können beim Ausbau beschädigt werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist branchenüblich und dient einem hochwertigen Endergebnis. Die Kosten für Ersatzteile trägt der Auftraggeber.

32.3 Staubeinschlüsse, minimale Luftblasen, Überlappungen, Schnittkanten, Dehnungsstreifen oder leichte Versätze sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie das Gesamtbild nicht erheblich beeinträchtigen.

32.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Verklebung notwendige Schnitte an der Folie vorzunehmen. Für hierdurch bedingte geringfügige optische Abweichungen wird keine Haftung übernommen.

32.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für Haftungsprobleme, Ablösungen, Blasenbildung, Kantenablösungen oder sonstige Mängel der Folierung, sofern Versiegelungen ganz oder teilweise nicht vollständig entfernt wurden.

32.6 Dies gilt unabhängig davon, ob das Vorhandensein der Versiegelung für den Auftragnehmer bei der Verklebung erkennbar war oder nicht.

32.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich und wahrheitsgemäß darüber zu informieren, ob das Fahrzeug jemals versiegelt wurde.

32.8 Unterlässt der Auftraggeber diese Information oder macht er unrichtige Angaben, entfällt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung, Nachbesserung oder Schadensersatz im Zusammenhang mit der Folierung.

32.9 In den vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung, Minderung oder Rücktritt.

33 Verhalten nach der Verklebung

33.1 Nach der Verklebung ist das Fahrzeug mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur ruhen zu lassen, um eine ordnungsgemäße Haftung der Folie zu gewährleisten und um eine Nachkontrolle sowie eine eventuelle Nacharbeitung durchzuführen.

33.2 Verzichtet der Auftraggeber auf diese Nachkontrolle und besteht auf einer vorzeitigen Abholung, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der Folierung.

33.3 In den ersten Tagen nach der Verklebung können sich noch Spannungen in der Folie lösen. Kleinere Luft- oder Wasserblasen können sich selbstständig zurückbilden oder im Rahmen einer Nacharbeit beseitigt werden.

33.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Pflege- und Nutzungshinweise des Auftragnehmers zu beachten. Eine unsachgemäße Nutzung oder Reinigung kann zu Schäden an der Folie führen, für die keine Haftung übernommen wird.

34 Folienentfernung

34.1 Beim Entfernen von Folien kann es – insbesondere bei älteren, nachlackierten oder beschädigten Lackierungen – zu Lackablösungen, Farbveränderungen oder Rückständen kommen.

34.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden am Untergrund, die beim Entfernen der Folie entstehen, sofern diese auf Alterung, Lackzustand, Vorbehandlung oder Materialeigenschaften zurückzuführen sind.

34.3 Wird die Folienentfernung durch den Auftragnehmer durchgeführt, erfolgt diese mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für Untergrundschäden ist auch in diesem Fall ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

34.4 Erfolgt die Entfernung der Folie durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, ist jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

35 Gesetzliche Vorschriften und Verantwortung

35.1 Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), TÜV-Bestimmungen, Lichtdurchlässigkeit von Scheibenfolien oder sonstiger behördlicher Auflagen, liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

35.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für behördliche Beanstandungen, Stilllegungen oder sonstige Maßnahmen, die aufgrund der Gestaltung oder Ausführung der Folierung erfolgen.

36 Termine, Ausfallzeiten und Terminverschiebungen

36.1 Vereinbarte Verklebe- oder Montagetermine sind verbindlich einzuhalten.

36.2 Wird ein vereinbarter Termin unangekündigt nicht wahrgenommen oder nicht mindestens fünf Werktage vor dem Termin abgesagt oder verschoben, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ersatzzahlung in Höhe von 200,00 EUR netto zu verlangen.

36.3 Bereits produzierte Materialien, vorbereitende Arbeiten sowie bis dahin angefallene Arbeitszeiten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

37 Allgemeines zu Montage- und Einbauleistungen

37.1 Sofern der Auftragnehmer nach dem Inhalt des jeweiligen Vertrages neben der Lieferung von Waren auch die Montage, den Einbau, die Verklebung oder sonstige Vorbereitungs- oder Anschlussarbeiten schuldet, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

37.2 Die Montage- und Einbauleistungen werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder durch diesen selbst oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich hierbei der Leistungen Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.

37.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Montage- oder Einbauleistungen durch eine bestimmte Person besteht nicht.

38 Vorbereitungspflichten des Auftraggebers

38.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Montage- oder Einbauleistungen erforderlich sind.

38.2 Hierzu gehört insbesondere, dass die betreffenden Räumlichkeiten, Fahrzeuge, Flächen oder Objekte frei zugänglich, geräumt, sauber, trocken und technisch geeignet sind.

38.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin Stromanschlüsse, Beleuchtung, Arbeitsflächen sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Freigaben vorhanden sind.

38.4 Verzögerungen oder Mehraufwand, die dadurch entstehen, dass die erforderlichen Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig geschaffen wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können gesondert berechnet werden.

39 Teilleistungen

39.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Montage- und Einbauleistungen in Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

39.2 Teilleistungen können gesondert abgenommen und abgerechnet werden.

40 Druck- und Produktionsleistungen

40.1 Sofern der Auftragnehmer Druck-, Textil- oder sonstige Produktionsleistungen schuldet, werden diese Leistungen entweder durch den Auftragnehmer selbst oder über hierfür ausgewählte Drittanbieter (z. B. Druckereien, Textilveredler, Produzenten von Werbemitteln) erbracht.

40.2 Sofern der Auftraggeber Textilien zur Bedruckung oder Veredelung anliefert, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung für die Qualität, Haltbarkeit, Farbechtheit, Materialbeschaffenheit oder Eignung der angelieferten Textilien.

40.3 Dies gilt insbesondere für, aber nicht ausschließlich:

  • Materialzusammensetzung
  • Vorbehandlungen der Textilien
  • Produktionschargen
  • Vorschäden oder Materialermüdung
  • unbekannte Ausrüstungen oder Beschichtungen der Textilien

40.4 Angelieferte Textilien werden vom Auftragnehmer nicht auf Drucktauglichkeit, Waschbeständigkeit oder Materialverträglichkeit geprüft, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

40.5 Die vorstehenden Regelungen zu Textildruck und Textilveredelung gelten gleichermaßen für Stickereiarbeiten, unabhängig davon, ob diese maschinell oder manuell erfolgen.

40.6 Stickerei stellt eine mechanische Textilveredelung dar, bei der durch Einstiche in das Textil Materialspannungen entstehen können. Materialreaktionen wie Verzug, Schrumpfung, Verformung, Fadenzieher oder Oberflächenveränderungen sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.

41 Farb-, Material- und Produktionsabweichungen

41.1 Bei allen Druck- und Produktionsverfahren können technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Material, Maß, Gewicht oder Oberflächenbeschaffenheit auftreten.

41.2 Geringfügige Abweichungen vom Original, von Vorlagen, Mustern oder Freigaben gelten als branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen.

41.3 Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Andruck, Muster und Endprodukt sind technisch bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.

42 Stornierung von Druck- und Produktionsaufträgen

42.1 Druck- und Produktionsaufträge sind grundsätzlich verbindlich und können nach Freigabe nicht kostenfrei storniert werden.

42.2 Sofern eine Stornierung ausnahmsweise möglich ist, trägt der Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Kosten für Produktion, Material, Fremdleistungen, Versand und Bearbeitung.

42.3 Werbemittel, die über Drittanbieter produziert wurden, können nur innerhalb von 7 Tagen ab Anlieferung beim Auftraggeber oder beim Auftragnehmer zurückgesendet werden, sofern eine Stornierung oder Reklamation möglich ist.

42.4 Wird diese Frist nicht eingehalten, haftet der Auftragnehmer nicht für die Werbemittel. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbemittel vollständig zu bezahlen.

43 Rücksendungen und Reklamationen

43.1 Offensichtliche Mängel bei gelieferten Druck- oder Produktionsleistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen.

43.2 Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.

43.3 Im Falle berechtigter und fristgerecht gerügter Mängel hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

44 Gewährleistung – Allgemeines

44.1 Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass die von ihm erbrachten Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

44.2 Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

44.3 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr und gegenüber Unternehmern beträgt die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ein Jahr ab Lieferung der Ware oder Abnahme der Leistung, sofern gesetzlich zulässig.

45 Untersuchungspflichten und Mängelanzeige

45.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Abnahme sorgfältig zu untersuchen.

45.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Abnahme der Leistung schriftlich anzuzeigen.

45.3 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachzukommen.

45.4 Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige von Mängeln, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

46 Ausschluss der Gewährleistung

46.1 Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass:

  • der Auftraggeber die Vorschriften über Installation, Einsatz oder Pflege nicht eingehalten hat
  • Leistungen unsachgemäß verwendet, verändert oder weiterverarbeitet wurden
  • der Auftraggeber oder Dritte Eingriffe oder Änderungen vorgenommen haben
  • Materialeigenschaften, Alterungsprozesse oder Umwelteinflüsse ursächlich sind

46.2 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Mängel, die auf Vorlagen, Materialien oder Inhalte des Auftraggebers zurückzuführen sind.

46.3 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel oder Schäden, die auf vom Auftraggeber angelieferte Textilien zurückzuführen sind.

46.4 Dies gilt auch dann, wenn sich Mängel erst nach dem Druck oder nach dem ersten Waschen zeigen.

46.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, Farbveränderungen, Ablösungen, Rissbildungen oder Qualitätsverluste von bedruckten oder veredelten Textilien, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

46.6 Hierzu zählen insbesondere:

  • Waschen entgegen der übergebenen Wasch- und Pflegeanleitung
  • Waschen bei zu hohen Temperaturen
  • Verwendung ungeeigneter Waschmittel oder Weichspüler
  • Trocknen im Wäschetrockner, sofern untersagt
  • Bügeln über Druckflächen
  • chemische Reinigung oder sonstige aggressive Reinigungsverfahren

46.7 Die dem Auftraggeber übergebene Wasch- und Pflegeanleitung ist verbindlich einzuhalten.

46.8 Bei Verstößen gegen die Wasch- und Pflegehinweise entfällt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung, Nachbesserung, Ersatzleistung, Minderung oder Schadensersatz.

46.9 Für Stickereiarbeiten auf vom Auftraggeber angelieferten Textilien übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung, insbesondere nicht für:

  • Materialschäden durch Einstiche
  • Verzug oder Wellenbildung des Stoffes
  • Schrumpfung oder Verformung
  • Farbabweichungen zwischen Garn und Textil
  • Materialermüdung oder Vorschäden

46.10 Angelieferte Textilien werden vom Auftragnehmer nicht auf Sticktauglichkeit geprüft, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde.

46.11 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Schäden an bestickten Textilien, die auf unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung der übergebenen Wasch- und Pflegehinweise zurückzuführen sind.

46.12 Dies gilt insbesondere bei:

  • Waschen bei zu hohen Temperaturen
  • falscher Schleuderzahl
  • Trocknung im Wäschetrockner
  • chemischer Reinigung
  • Bügeln über Stickflächen
  • aggressiven Wasch- oder Reinigungsmitteln

46.13 Bei Verstößen gegen die Pflegehinweise entfällt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung, Nachbesserung, Ersatzleistung, Minderung oder Schadensersatz.

47 Nacherfüllung

47.1 Liegt ein berechtigter Mangel vor, ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

47.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.

47.3 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen.

48 Haftungsbegrenzung im Gewährleistungsfall

48.1 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

48.2 Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

49 Haftung – Allgemeine Grundsätze

49.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

49.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

49.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers oder für die Wirksamkeit von Werbemaßnahmen, Kampagnen oder Marketingmaßnahmen.

49.4 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

49.5 Sofern der Auftragnehmer wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

49.6 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers – auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.

50 Produktaussagen und Inhalte des Auftraggebers

50.1 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für in Werbemaßnahmen, Kampagnen oder sonstigen Leistungen enthaltene Aussagen über Produkte, Dienstleistungen oder Leistungen des Auftraggebers.

50.2 Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass sämtliche Aussagen, Angaben, Versprechen oder Darstellungen rechtlich zulässig, zutreffend und vollständig sind.

51 Datenverlust und Datensicherung

51.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten nach erfolgter Abnahme der vereinbarten Arbeiten.

51.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen und geeignete Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen.

51.3 Eine Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit diese auf fehlende oder unzureichende Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

52 Freistellung von Ansprüchen Dritter

52.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen oder der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte geltend machen.

52.2 Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

52.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über entsprechende Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren.

53 Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen

53.1 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

53.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

53.3 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

54 Widerrufsrecht – Allgemeines (nur für Verbraucher)

54.1 Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

54.2 Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

54.3 Unternehmern im Sinne von § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.

55 Widerrufsbelehrung

55.1 Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

55.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, sofern es sich um einen Vertrag über die Lieferung von Waren handelt,
  • oder ab dem Tag des Vertragsschlusses, sofern es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen handelt.

55.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein Muster-Widerrufsformular ist auf Seite 22 zu finden.

55.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

56 Folgen des Widerrufs

56.1 Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist.

56.2 Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

56.3 Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

56.4 Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über den Widerruf unterrichtet hat, an den Auftragnehmer zurückzusenden oder zu übergeben.

56.5 Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

56.6 Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

57 Ausschluss des Widerrufsrechts

57.1 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,

  • die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist,
  • oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

57.2 Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: MrJack Design eGbR, Jens Hebenstreit & Louis Hebenstreit, Bei den Tannen 22, 39326 Wolmirstedt, Deutschland, info@mrjack-design.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Auftraggeber(s)
  • Anschrift des/der Autraggeber(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

58 Wertersatz bei Dienstleistungen

58.1 Hat der Verbraucher verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

59 Datenschutz – Allgemeines

59.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze.

59.2 Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, als dies für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

59.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa an Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, Druckereien, Hosting-Anbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

60 Datenspeicherung und Datensicherheit

60.1 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch, unberechtigtem Zugriff oder sonstigen unbefugten Handlungen zu schützen.

60.2 Eine weitergehende Haftung für Datenschutzverletzungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.

60.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln.

61 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

61.1 Alle dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekannt werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen, Unterlagen, Daten, Geschäftsgeheimnisse, Konzepte, Strategien, Preisgestaltungen, technischen Details und sonstigen vertraulichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.

61.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, unabhängig davon, aus welchem Grund das Vertragsverhältnis endet.

61.3 Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten aufzuerlegen.

61.4 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind solche Informationen, die

  • zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung allgemein bekannt waren oder
  • nachweislich ohne Verschulden der verpflichteten Partei allgemein bekannt werden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

62 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten

62.1 Vorlagen, Daten, Materialien, Werkzeuge oder sonstige dem Auftragnehmer überlassene Gegenstände werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Auftragszeitraum hinaus aufbewahrt.

62.2 Nach Ablauf vereinbarter Aufbewahrungsfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, die entsprechenden Unterlagen, Daten oder Materialien zu löschen oder zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

63 Vertragslaufzeit – Allgemeines

63.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den jeweils einzelvertraglich getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

63.2 Sofern keine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit.

63.3 Unterschiedliche Leistungsbestandteile eines Vertragsverhältnisses (z. B. Gestaltung, Betreuung, Hosting, Domainverwaltung) können unterschiedliche Laufzeiten haben.

64 Ordentliche Kündigung

64.1 Dauerschuldverhältnisse ohne fest vereinbarte Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

64.2 Die ordentliche Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.

65 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

65.1 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

65.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • eine Partei ihre Zahlungen einstellt oder zahlungsunfähig wird.

65.3 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vom Auftraggeber vollständig zu vergüten.

66 Folgen der Vertragsbeendigung

66.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – sind alle bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vollständig zu vergüten.

66.2 Bereits begonnene oder vorbereitete Leistungen, Fremdkosten, Produktionskosten oder laufende Verpflichtungen gegenüber Dritten bleiben hiervon unberührt.

66.3 Ein Recht zur Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Werke besteht nur im Umfang der wirksam eingeräumten Nutzungsrechte und ausschließlich bei vollständigem Zahlungsausgleich.

67 Webseitenerstellung, Hosting und Domainverwaltung

67.1 Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber Leistungen im Bereich Webseitenerstellung, Webhosting, Domainregistrierung oder Domainverwaltung erbringt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Teils.

67.2 Werden Domains über den Auftragnehmer registriert, verwaltet oder gehostet, erfolgt dies – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – über die vom Auftragnehmer eingesetzten Hosting- und Domainanbieter.

68 Laufzeit von Domains und Hosting-Leistungen

68.1 Domains, die über den Auftragnehmer registriert oder gehostet werden, haben eine feste Mindestlaufzeit von einem Jahr.

68.2 Diese Laufzeit ergibt sich aus den vertraglichen Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstellen (z. B. DENIC, ICANN) sowie der eingesetzten Hostinganbieter.

68.3 Die Laufzeit beginnt mit der erfolgreichen Registrierung, Übernahme oder Verlängerung der Domain.

69 Verlängerung von Domain- und Hostingverträgen

69.1 Sofern der Domain- oder Hostingvertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich die jeweilige Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

69.2 Die Verlängerung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen des Auftragnehmers.

69.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die anfallenden Verlängerungskosten rechtzeitig in Rechnung zu stellen.

70 Kündigung von Domain- und Hostingverträgen

70.1 Die Kündigung von über den Auftragnehmer registrierten oder gehosteten Domains und Hosting-Leistungen ist ausschließlich zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

70.2 Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

70.3 Geht die Kündigung nicht fristgerecht beim Auftragnehmer ein, verlängert sich der Vertrag automatisch gemäß Ziffer 77.

71 Auswirkungen auf die Gesamtlaufzeit

71.1 Die Laufzeit und Kündigungsfrist von Domain- und Hostingverträgen wirken sich unmittelbar auf die Gesamtlaufzeit der Webleistungen aus.

71.2 Eine Kündigung der Webseitenerstellungs-, Pflege- oder Betreuungsleistungen beendet nicht automatisch bestehende Domain- oder Hostingverträge.

71.3 Der Auftraggeber bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

72 Domainumzug nach Vertragsende

72.1 Nach vollständiger Beendigung des Vertragsverhältnisses und vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Wunsch des Auftraggebers einen Domainumzug zu ermöglichen.

72.2 Die Herausgabe erforderlicher Zugangsdaten oder Auth-Codes erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

72.3 Ein Anspruch auf vorzeitige Freigabe, anteilige Rückerstattung oder Kostenminderung für bereits laufende Domain- oder Hostingzeiträume besteht nicht.

73 Gerichtsstand

73.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der MrJack Design eGbR.

73.2 Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

74 Anwendbares Recht

74.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

74.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der internationalen Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

74.3 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird.

75 Schriftform

75.1 Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.

75.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

76 Salvatorische Klausel

76.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

76.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

76.3 Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

77 Geltung für zukünftige Geschäftsbeziehungen

77.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

78 Schlussbestimmung

78.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung bzw. Übergabe an den Auftraggeber in Kraft und ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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